AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.07.2018   /   Version: 1.0
 

l. Allgemeines

Nachstehende Lieferungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Verbraucher i. S. d.

 

Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Will der Käufer diese Geschäftsbedingungen nicht gegen sich gehen lassen, so hat er dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferungsleistung vorbehaltlos erbringt.

Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden

 

ll. Angebot und Lieferumfang

1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.

2. Mit einer Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.

3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung

unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns

gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

lll. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit- jedoch mindestens 4 Monate - gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.

2. Der Käufer verpflichtet sich bei nicht anderslautender Vereinbarung zur Zahlung 14 Tage nach Lieferung und Erhalt der Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden

Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skontizusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.

3. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren gilt das Fälligkeitsdatum in der Rechnung als Vorabinformation (PreNotifikatron) im Sinne der SEPA-Bestimmungen. Die Verkürzung der Benachrichtigungsfrist für die Vorabinformation auf 5 Kalendertage gilt als vereinbart.

4. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

5. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssalz zu verzinsen.

6. Gegenüber dem Käufer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

7. Kommt der Käufer mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit 2 aufeinander folgenden Raten in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

8. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt dieser
15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

9. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten

Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.

10. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige lnkassovollmacht vorweisen.

 

lV. Lieferfristen und Verzug

1. Lieferfristen und –termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine

schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt ggf. mit dem Tage der Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrages, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers oder bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe,

insbesondere von Streiks und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Willens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind.

5. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nichtlieferung vom Verkäufer zu vertreten ist (Z. B. Zahlungsverzug).

6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

7. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer - ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden - nicht einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer nach Werkvertragsrecht bestimmt. ln jedem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer schadlos zu halten, sofern dieser die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht vollständig durchsetzen kann.

 

V. Gefahrübergang und Transport

1. Versandweg-und Mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen.

2.Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werks auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

a. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt Vll (Mängelrüge und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.

5. Teillieferungen sind zulässig.

 

Vl. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie

unverzüglich gegen Feuer „für fremde Rechnung“ zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.

Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, diesen auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer

verpflichtet sich, etwaige Brandentschädigungsansprüche an den Käufer abzutreten.

3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich  schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen-Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der-Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

5. Soweit für den Kaufgegenstand ein KfZ-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7. Sämtliche Kosten der Rücknahme inklusive der Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des Verkäufers und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.

 

Vll. Mängelrüge und Haftung für Mängel

1. Bei neuen Sachen beträgt für Unternehmer die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber von Unternehmen übernimmt der Verkäufer bei gebrauchten Sachen nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.

3. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Ist der Käufer Verbraucher, muss er den Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

4. Ist der Käufer Unternehmer, sind diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich in Folge eines bei Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlender Bauart oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7. Ist der Käufer Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung

1.Der Verkäufer haftet dem Käufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Verkäufer leicht fahrlässig eine vertragliche Pflicht verletzt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

3.Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliches Sondervermögen, der Hauptsitz des Verkäufers bzw. das Amtsgericht Dresden.

2.Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

3.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

 

X. Warenrückgabe, Ersatzteilnummern

1.Für georderte Katalogware, welche vom Käufer falsch oder irrtümlich geordert wurde bzw. welche nicht benötigt wird, gibt es kein kostenloses Rückgaberecht. Es wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25% des Nettowarenwertes erhoben.

2. Bei den angegebenen Ersatzteilen handelt es sich um Originalersatzteile. Wir haften jedoch nicht für die Richtigkeit der in den Katalogen angegebenen Ersatzteilnummern bzw. Bezeichnungen.

Zusatz: Bestellware

Für Bestellware, die speziell auf Kundenwunsch angefertigt oder bestellt wurde, besteht kein Rückgaberecht. Kunden werden darauf hingewiesen, dass aufgrund der individuellen Beschaffung und Anfertigung solcher Waren eine Rückgabe ausgeschlossen ist, um Missverständnisse und Unklarheiten im Vorfeld zu vermeiden.

 

Informationspflichten nach ODR-VO und VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind davon überzeugt, dass wir für alle Themen gemeinsam mit unseren Kunden eine angemessene Lösung finden. Da wir zur Teilnahme an diesem Online-Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet sind, nehmen wir an diesem nicht teil. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir sind ferner zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weder bereit noch verpflichtet